FVR-Sportgelände darf nicht betreten werden

Seit Mitternacht ist es amtlich: das gesellschaftliche Leben erfährt schwere Einschnitte. Am Dienstagabend hat das Land Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung beschlossen, die ab dem heutigen Mittwoch, 18. März, verpflichtend ist. Auch die Stadt Gaggenau hat eine Allgemeinverfügung zum Thema Versammlungen und Schließung von Einrichtungen beschlossen, die sich im Wesentlichen mit der Landesverordnung deckt.

Das bedeutet auch, dass auf unserem Sportplatz das Fußballspielen untersagt ist.

Allgemeinverfügung der Stadt Gaggenau

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